Bei der stillen Beteiligung handelt es sich um eine besondere Form der Kapitalbeteiligung, bei der eine außenstehende Person Geld in ein Unternehmen einbringt, ohne dabei nach außen hin sichtbar zu werden oder unternehmerische Verantwortung zu übernehmen.
Diese Investitionsmöglichkeit erlaubt es, finanzielle Mittel bereitzustellen, ohne Einfluss auf Geschäftsprozesse zu nehmen. Der oder die Geldgebende – häufig als stiller Teilhaber bezeichnet – bleibt im Hintergrund, besitzt keine Entscheidungsbefugnisse und tritt im geschäftlichen Alltag nicht in Erscheinung.
Ein zentrales Merkmal ist die Beschränkung des Haftungsrisikos. Das eingebrachte Kapital stellt den maximalen Verlust dar, eine Haftung mit privatem Vermögen erfolgt nicht.
Für den Betrieb bietet dieses Modell die Chance, finanzielle Ressourcen zu gewinnen, ohne Anteile oder Stimmrechte abzugeben. Damit eignet sich diese Variante insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die ihre Eigenmittel stärken wollen, aber die Kontrolle über die Geschäfte behalten möchten.
Rechtsgrundlage ist ein individueller Vertrag, der alle wesentlichen Punkte festhält. Dazu gehören unter anderem die Höhe der finanziellen Zuwendung, die Art der Gewinnbeteiligung, die Laufzeit sowie eventuelle Verlustrisiken. Auch Vereinbarungen zur Kündigung oder Rückzahlung werden hier klar geregelt.
Der Vorteil für die beteiligte Person liegt in der Chance, am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben, ohne aktiv tätig zu sein. Es handelt sich um eine Beteiligung auf rein finanzieller Ebene, bei der keine unternehmerischen Pflichten entstehen.
Dieses Modell bringt beiden Seiten Nutzen: Unternehmen erhalten Zugang zu zusätzlichem Kapital, während Investierende eine renditeorientierte Anlagemöglichkeit nutzen können – diskret, abgesichert und ohne operative Einbindung.