Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland eine gängige Form für Unternehmen. Sie bietet klare Strukturen, Sicherheit durch beschränkte Haftung und einen flexiblen rechtlichen Rahmen. Besonders Gründer und mittelständische Firmen schätzen diese Unternehmensform.
Schritte zur Entstehung
Der Weg zur GmbH beginnt mit einer gemeinsamen Absprache der Beteiligten, eine neue Firma aufzubauen. In dieser Phase handelt es sich rechtlich noch um eine einfache Personenzusammenschlussform. Durch das Unterzeichnen eines Gesellschaftsvertrags beim Notar entsteht eine sogenannte „in Gründung befindliche GmbH“. Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister wird der Prozess abgeschlossen.
Bis zur offiziellen Registrierung bestehen Risiken: Werden bereits Geschäfte abgewickelt, bevor die Gesellschaft formell existiert, können finanzielle Verpflichtungen auf die Beteiligten zurückfallen.
Kapital und Finanzierung
Ein Mindestbetrag von 25.000 Euro ist gesetzlich vorgeschrieben. Alternativ zu einer reinen Geldleistung sind auch Sachwerte zulässig. Damit das Unternehmen ins Register aufgenommen wird, müssen mindestens 12.500 Euro eingebracht sein.
Aufbau und Zuständigkeiten
Die GmbH wird von einer Leitungsperson oder einem Team geführt, das nach außen handelt. Diese Personen werden durch die Anteilseigner ernannt und können auch wieder entlassen werden. Entscheidungen zu grundlegenden Themen – wie etwa Veränderungen der Satzung oder Kapitalmaßnahmen – werden von der Eigentümerversammlung getroffen.
Bei bestimmten Konstellationen ist zusätzlich ein Kontrollgremium vorgesehen, etwa wenn gesetzliche Mitbestimmungsregeln greifen.
Regelungen zu Eigentum und Nachfolge
Gesellschaftsanteile dürfen verkauft oder vererbt werden. Damit dies wirksam ist, braucht es eine notarielle Beurkundung. Im Vertrag kann vorgesehen sein, dass bestimmte Übertragungen der Zustimmung der übrigen Teilhaber bedürfen. So kann Einfluss auf den Gesellschafterkreis genommen werden.
Ausscheiden aus der Gesellschaft
Ein Anteilseigner kann auf unterschiedlichen Wegen aus dem Unternehmen ausscheiden: freiwillig, durch einen wichtigen Grund oder aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen. In solchen Fällen steht in der Regel ein finanzieller Ausgleich zu.
Rechtliche Verantwortung
Sobald die GmbH ins Register aufgenommen wurde, ist nur das Betriebsvermögen haftbar. Persönliche Risiken bestehen nicht, solange die finanziellen Verpflichtungen eingehalten wurden. Leitende Personen unterliegen bestimmten Sorgfaltsanforderungen. Kommt es zu Pflichtverstößen, kann eine Haftung mit privaten Mitteln eintreten.