Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in Deutschland
Wird eine Ehe geschieden, muss entschieden werden, wie das während der Ehezeit entstandene Vermögen zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt wird. Grundlage dafür ist der sogenannte Güterstand – also die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Regelung zu den Eigentumsverhältnissen während der Ehe. Fehlt eine entsprechende vertragliche Absprache, gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Standard.
In diesem Modell behält jeder Ehegatte das Vermögen, das er vor der Eheschließung besessen hat. Nur das während der Ehezeit hinzugewonnene Eigentum – wie etwa Ersparnisse, Wertsteigerungen oder Investitionserträge – wird am Ende berücksichtigt. Um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten, wird der finanzielle Zugewinn beider Seiten gegenübergestellt. Ergibt sich dabei ein Ungleichgewicht, erfolgt ein Ausgleichsanspruch zugunsten des wirtschaftlich benachteiligten Partners.
Neben der Zugewinngemeinschaft existieren zwei weitere Regelungsformen:
Bei der Gütertrennung werden die Vermögen vollständig separat geführt. Im Falle einer Trennung erfolgt keine gegenseitige Beteiligung an Vermögensentwicklungen. Die Gütergemeinschaft wiederum bewirkt, dass fast alle Vermögenswerte beider Ehepartner als gemeinschaftlich gelten. Kommt es zur Scheidung, wird dieses gemeinsame Eigentum hälftig geteilt.
Ein entscheidender Bestandteil der Zugewinngemeinschaft ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Er stellt sicher, dass der Vermögenszuwachs während der Ehe gerecht verteilt wird. Hierzu ist eine Offenlegung der finanziellen Situation beider Seiten erforderlich, einschließlich Kontostände, Immobilienbesitz, Beteiligungen und sonstiger Vermögenswerte. Diese Transparenz ist unerlässlich für eine objektive Bewertung und faire Abwicklung.
Ein Ehevertrag kann anstelle der gesetzlichen Regelung individuelle Vereinbarungen enthalten. Solche Verträge sind besonders empfehlenswert bei bestehenden Firmenbeteiligungen, größerem Kapital oder komplexen wirtschaftlichen Verhältnissen. In diesem Rahmen lassen sich spezifische Verteilungen festlegen oder der Zugewinnausgleich gänzlich ausschließen. Ziel ist es, im Fall einer Trennung Streit zu vermeiden und vorausschauend rechtliche Klarheit zu schaffen.
Zusätzlich zur Aufteilung von Vermögenszuwächsen sind oft auch gemeinsam finanzierte Güter und Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Dazu zählen zum Beispiel Immobilien, Fahrzeuge oder Konsumgüter, aber auch gemeinsame Kredite oder Hypotheken. Können sich die ehemaligen Partner nicht einigen, kommt es häufig zur Veräußerung der betreffenden Objekte, um den Erlös aufzuteilen.
Wichtig ist zudem, dass bestimmte Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen bestehen. Wer diese nicht beachtet, riskiert den Verlust rechtlicher Möglichkeiten. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob und welche Forderungen gestellt werden können.
Da jede Scheidung mit individuellen Besonderheiten einhergeht, ist juristischer Beistand nahezu unerlässlich. Eine fachkundige Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht hilft, die Interessen beider Seiten zu klären und eine ausgewogene sowie rechtssichere Lösung zu erzielen.