Wer ein Unternehmen führt, sollte nicht nur an den Alltag denken, sondern auch an die Zeit danach. Eine gut geplante Unternehmensnachfolge sorgt dafür, dass der Betrieb im Ernstfall nicht stillsteht – und dass Familie und Mitarbeitende geschützt sind. 

Warum ein Unternehmertestament notwendig ist
Ein normales Testament reicht oft nicht aus, wenn ein Betrieb im Spiel ist. Nur ein speziell verfasstes Unternehmertestament berücksichtigt, was bei der Übergabe eines Unternehmens zu beachten ist. Es bestimmt klar, wer das Unternehmen weiterführt und wie die Vermögenswerte verteilt werden. So lassen sich wirtschaftliche Schäden und unnötige Streitigkeiten vermeiden. 

Die gesetzliche Erbfolge reicht nicht aus
Fehlt ein Testament, tritt automatisch das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob die Erben für die Leitung eines Unternehmens geeignet sind. Das kann zu Schwierigkeiten führen, vor allem wenn mehrere Personen betroffen sind, die sich nicht einig werden. In solchen Fällen droht sogar der Verkauf oder die Auflösung des Betriebs. 

Verantwortung übertragen: Testamentsvollstrecker einsetzen
Um den letzten Willen zuverlässig umzusetzen, kann im Testament ein Testamentsvollstrecker benannt werden. Diese Person übernimmt die Organisation der Nachfolge, erfüllt finanzielle Pflichten und sorgt für eine geregelte Abwicklung. Das verhindert Verzögerungen und Auseinandersetzungen. Wichtig ist, dass der Testamentsvollstrecker im Dokument eindeutig genannt und mit allen Rechten ausgestattet wird. 

Internationale Besonderheiten beachten
Viele Firmen sind heute grenzüberschreitend tätig. Wenn der Unternehmer seinen Wohnsitz im Ausland hat, kann ausländisches Recht zur Anwendung kommen. Damit trotzdem deutsches Erbrecht gilt, muss eine sogenannte Rechtswahl im Testament getroffen werden. Diese Entscheidung sorgt dafür, dass alles nach bekannten Regeln abgewickelt wird – auch wenn der Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland liegt. 

Die Rechtsform des Unternehmens spielt eine Rolle
Jede Unternehmensform bringt andere Anforderungen mit sich.

  1. Bei einem Gesellschaftervertrag müssen dessen Regelungen eingehalten werden – zum Beispiel, wer als neuer Teilhaber in Frage kommt.
  2. In Personengesellschaften kann der Tod eines Gesellschafters das Ende des Betriebs bedeuten, wenn keine Vorkehrung getroffen wurde.
  3. Kapitalgesellschaften wie die GmbH ermöglichen die Vererbung von Anteilen. Dennoch ist es sinnvoll, auch hier genaue Regelungen zu treffen.

 

Formale Voraussetzungen
Ein rechtsgültiges Unternehmertestament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Der Verfasser muss außerdem testierfähig sein – also in der Lage, Entscheidungen bewusst und rechtlich verbindlich zu treffen. Damit alle Aspekte berücksichtigt werden, ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen – besonders bei mehreren Beteiligten oder internationalen Verbindungen. 

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