Eine Patientenverfügung ermöglicht es volljährigen Menschen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dies betrifft etwa schwerwiegende Erkrankungen oder Unfälle, bei denen keine eigene Entscheidung mehr getroffen werden kann. Die schriftlichen Vorgaben sorgen dafür, dass persönliche Vorstellungen im Ernstfall berücksichtigt werden.

Sind die Angaben auf die aktuelle gesundheitliche Lage anwendbar, müssen Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal entsprechend handeln. Liegt zusätzlich eine Vorsorgevollmacht vor, ist eine bevollmächtigte Person verpflichtet, diesen Willen gegenüber Dritten durchzusetzen.

Die Verfügung lässt sich jederzeit anpassen oder aufheben. Eine formale Vorgabe besteht nicht. Dennoch ist es hilfreich, sich bei der Erstellung begleiten zu lassen – zum Beispiel durch medizinisch oder rechtlich geschulte Fachpersonen – um Unsicherheiten zu vermeiden.

Fehlt eine entsprechende Regelung oder passt sie nicht zur konkreten Situation, entscheidet eine eingesetzte Vertretung gemeinsam mit dem medizinischen Team über das weitere Vorgehen. Maßgeblich ist dabei der mutmaßliche Wille – also das, was die betroffene Person vermutlich selbst geäußert hätte.

Sollte es keine Einigung geben, etwa bei Entscheidungen mit weitreichenden Folgen, wird das Betreuungsgericht eingeschaltet. Es prüft, ob das beabsichtigte Vorgehen mit den Vorstellungen der betroffenen Person übereinstimmt.

Die rechtliche Grundlage bildet § 1827 BGB, der die Anforderungen und die Verbindlichkeit einer solchen Verfügung regelt.

Das Bundesministerium der Justiz stellt eine umfangreiche Broschüre zur Verfügung, die hilfreiche Textbeispiele und Formulierungshilfen enthält. Für die digitale Erstellung steht außerdem ein spezielles Online-Tool Patientenverfügung bereit. Es führt Schritt für Schritt durch die Inhalte, erklärt Zusammenhänge und hilft dabei, ein individuelles Dokument zu erstellen. Dieses kann anschließend ausgedruckt und unterzeichnet werden.

Ergänzend ist es ratsam, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Damit kann eine Vertrauensperson beauftragt werden, nicht nur medizinische, sondern auch organisatorische und finanzielle Angelegenheiten zu übernehmen, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Broschüre Betreuungsrecht, ebenfalls herausgegeben vom Bundesministerium, liefert hierzu wertvolle Informationen.

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