Nicht jeder, der zur Familie gehört, wird automatisch im Testament bedacht. Der Verfasser kann selbst bestimmen, wem er seinen Besitz hinterlässt. Dadurch kann es vorkommen, dass nahe Angehörige nicht berücksichtigt werden. Eine solche Enterbung ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber sie muss bestimmten rechtlichen Anforderungen genügen, um Bestand zu haben. 

Plötzlicher Ausschluss – was steckt dahinter?
Oft trifft die Nachricht, vom Nachlass ausgeschlossen zu sein, Betroffene völlig unerwartet. Besonders dann, wenn über Jahre ein enger Kontakt bestand. In manchen Fällen ändern Erblasser ihre Meinung kurz vor ihrem Tod. Gründe dafür können persönliche Enttäuschungen oder neue Bindungen sein. Manchmal wird das Testament sogar unter dem Einfluss anderer Personen abgefasst – was rechtlich problematisch sein kann. 

Zulässigkeit der Verfügung überprüfen
Nicht jede Verfügung über das Vermögen ist gültig. Eine handgeschriebene und unterzeichnete Erklärung ist notwendig. Wird diese Form nicht eingehalten – etwa durch ein digitales Dokument oder durch Dritte geschrieben – ist das Testament rechtlich nicht tragfähig. Auch fehlerhafte Inhalte oder Widersprüche im Text können Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Klarheit des letzten Willens aufkommen lassen.

Psychische Verfassung des Verfassers
War der Erblasser in der Lage, die Bedeutung seiner Entscheidungen zu erfassen? Diese Frage ist entscheidend. Eine eingeschränkte geistige Leistungsfähigkeit, etwa durch Demenz oder Erkrankungen, kann dazu führen, dass das Testament als unwirksam betrachtet wird. Ob die nötige Einsicht vorhanden war, muss im Zweifelsfall durch ärztliche Einschätzungen oder Zeugenaussagen belegt werden. 

Misstrauen bei ungewöhnlicher Begünstigung
Wenn Außenstehende plötzlich als alleinige Erben eingesetzt werden – obwohl zuvor ein anderes Verhältnis bestand – sollten Angehörige aufmerksam werden. Eine unverhältnismäßige Bevorzugung einzelner kann auf eine unangemessene Einflussnahme hindeuten. Besonders wenn finanzielle oder emotionale Abhängigkeiten bestanden, kann dies den Willen des Verfassers verzerrt haben. 

Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen
Wurde man übergangen, bestehen verschiedene Wege, um darauf zu reagieren: 

  • Ein Anspruch auf Pflichtausgleich kann geltend gemacht werden, sofern man zum geschützten Personenkreis gehört. 
  • Die Verfügung kann gerichtlich überprüft werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Freiwilligkeit bestehen. 
  • In einigen Fällen kann sogar die gesamte Erbregelung für unwirksam erklärt werden. 

 

Es empfiehlt sich, Beweise wie Briefe, frühere Dokumente oder Aussagen von Vertrauenspersonen zu sichern, um die eigene Position zu stärken. 

Fazit
Wer vom Erbe ausgeschlossen wurde, sollte nicht vorschnell aufgeben. In vielen Fällen gibt es gute Chancen, sich rechtlich zur Wehr zu setzen oder zumindest einen Ausgleich zu erreichen. Eine sorgfältige Prüfung der Umstände ist dabei entscheidend. 

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