Beim Ableben einer Person geht ihr gesamtes Vermögen – einschließlich eventueller Schulden – in den sogenannten Nachlass über. Reicht dieser Bestand nicht aus, um grundlegende Ausgaben wie Beisetzung, Verfahrenskosten oder organisatorische Aufwendungen zu tragen, liegt eine Dürftigkeit des Nachlasses vor.

In einer solchen Konstellation schützt das Gesetz die Erben davor, mit eigenem Besitz für offene Forderungen einzustehen. Die Verantwortlichkeit wird auf die verfügbaren Mittel des Nachlasses beschränkt. Voraussetzung ist ein überzeugender Nachweis, etwa in Form einer Aufstellung aller vorhandenen Werte und offenen Beträge.

Gegenüber den Nachlassgläubigern, also jenen, die Ansprüche geltend machen, kann dieser Umstand direkt geltend gemacht werden. Eine bestimmte Frist muss dabei nicht beachtet werden – die Erklärung ist jederzeit möglich.

Durch diese Regelung entsteht ein Schutzmechanismus, der hilft, finanzielle Risiken zu vermeiden. Besonders in Fällen mit geringer Vermögensmasse kann dies entscheidend sein. Eine frühzeitige rechtliche Beratung schafft Klarheit und unterstützt bei der rechtssicheren Abwicklung.

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