Doppelbesteuerungsabkommen und internationale Steuerregelungen
Wenn Personen oder Firmen in mehreren Ländern tätig sind, kann es zu steuerlichen Überschneidungen kommen. Um diese zu vermeiden, schließt Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit anderen Staaten. Diese Vereinbarungen regeln, welches Land in bestimmten Fällen Steuern erheben darf.
Das internationale Steuerrecht umfasst alle Vorschriften, die grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte betreffen. Es vereint nationale Gesetze mit internationalen Verträgen, um klare Zuständigkeiten bei grenzübergreifenden Einnahmen zu schaffen.
Ein DBA verhindert, dass mehrere Staaten gleichzeitig Steuern auf dieselbe Einkunft verlangen. Es legt genau fest, wem das jeweilige Besteuerungsrecht zusteht. Dadurch werden Konflikte zwischen Staaten vermieden, und Unternehmen sowie Privatpersonen wissen, welche Steuerregel gilt.
Darüber hinaus gibt es spezielle Vereinbarungen, zum Beispiel für Erbschaften, Schenkungen oder Fahrzeuge. Weitere Abkommen betreffen die Zusammenarbeit von Behörden und den automatischen Austausch steuerrelevanter Informationen. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um unerlaubte Steuervermeidung aufzudecken und gerechte Steuerzahlungen sicherzustellen.
Die Inhalte der Abkommen stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Website zur Verfügung. Rechtlich verbindlich ist aber nur die Fassung, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Für die Umsetzung internationaler Aufgaben ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. Auf der offiziellen Internetseite des BZSt finden sich unter dem Punkt „EU und International“ weitere Details sowie länderspezifische Hinweise zu bestehenden Abkommen.