Wenn das Finanzamt eine zu hoch festgesetzte Steuer korrigiert, entsteht daraus in vielen Fällen ein Anspruch auf Erstattungszinsen. Diese gelten als Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb und unterliegen der Einkommensteuer. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen diese Zinsen steuerlich begünstigt behandelt werden können.
Rechtslage gemäß Einkommensteuergesetz
Nach § 34 Abs. 1 EStG wird für bestimmte Einkünfte eine besondere Besteuerungsmethode angewendet. Ziel ist es, unfaire Belastungen zu vermeiden, wenn Einkünfte in einer Summe, aber aus einem mehrjährigen Zeitraum stammen. Besonders bei Zahlungen, die eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten darstellen, sieht das Gesetz eine steuerliche Ermäßigung vor – auch bekannt als Tarifbegünstigung. Diese Regelung betrifft unter anderem Einkünfte, die nach § 24 EStG als außerordentliche Einkünfte gelten.
Der Sachverhalt im konkreten Fall
Ein Unternehmer war über viele Jahre hinweg in ein umfangreiches Verfahren mit den Steuerbehörden involviert. Die Überprüfung betraf Umsatzsteuerbescheide aus den Jahren 1997 bis 2000. Nach langem Rechtsweg einigte man sich auf eine erhebliche Minderung der festgesetzten Steuer. Im Anschluss daran erfolgte eine Zinsgutschrift in Höhe von über 200.000 Euro, da sich die Auszahlung aufgrund des langwierigen Verfahrens verzögert hatte.
Die zentrale Frage lautete nun: Können diese Erstattungszinsen ebenfalls steuerlich begünstigt behandelt werden, obwohl sie formal als betriebliche Einnahmen gelten?
Entscheidung durch die Finanzgerichte
Das Gericht erkannte den engen Zusammenhang zwischen der ursprünglichen Steuererstattung und der langjährigen Auseinandersetzung an. Da die rückgezahlten Steuerbeträge selbst durch eine mehrjährige Tätigkeit bedingt waren und deshalb unter die steuerliche Ermäßigung fielen, wurden auch die Zinsen als Bestandteil dieser Gesamtleistung eingeordnet. Damit sind sie ebenfalls der Tarifbegünstigung zugänglich.
Konsequenzen für Steuerpflichtige
In ähnlichen Fällen sollte geprüft werden, ob Zinszahlungen in direktem Zusammenhang mit Einkünften stehen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Ist dies der Fall, kann eine günstigere steuerliche Behandlung erreicht werden. Vor allem bei Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb kann dies finanziell vorteilhaft sein, da die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu einer deutlich geringeren Steuerbelastung führt.