Der Aufsichtsrat ist ein zentrales Organ der Aktiengesellschaft (AG), das aus mindestens drei Personen besteht. Dieses Gremium überwacht die Arbeit des Vorstands, trifft wichtige personelle Entscheidungen und wirkt bei zentralen Unternehmensfragen mit.
Zu den Kernaufgaben gehört die Kontrolle des Jahresabschlusses. Je nach Regelung innerhalb der Gesellschaft entscheidet der Aufsichtsrat selbst über dessen Feststellung oder überträgt diese Verantwortung an die Hauptversammlung. Er ist außerdem zuständig für die Auswahl und Abberufung der Geschäftsleitung sowie den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit deren Mitgliedern.
Bestimmte Maßnahmen der Unternehmensführung kann der Aufsichtsrat an seine Zustimmung binden, sofern dies in der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Eigene Eingriffe in die operative Leitung sind nicht zulässig, da dieser Bereich allein dem Vorstand obliegt.
In der Vergangenheit lag der Schwerpunkt auf der reinen Überwachung. Heute wird das Organ zunehmend als strategischer Partner betrachtet. Es begleitet aktiv die Ausrichtung der Gesellschaft und bringt dabei seine Expertise in die Unternehmensstrategie ein.
Die Besetzung des Aufsichtsrats erfolgt in der Regel durch die Hauptversammlung. Es können jedoch Abweichungen bestehen: Die Satzung kann Sonderregelungen enthalten, oder gesetzliche Vorschriften wie das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz verpflichten zur Beteiligung der Beschäftigten. Diese Form der Mitbestimmung sorgt für eine gleichberechtigte Vertretung unterschiedlicher Interessen im Unternehmen.
Ein Mitglied kann durch einen Beschluss der Hauptversammlung vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Dafür ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 Prozent der Stimmen erforderlich. Die maximale Dauer der Amtsperiode endet mit der Versammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn des Mandats entscheidet. Das Startjahr zählt hierbei nicht mit.
Insgesamt trägt der Aufsichtsrat maßgeblich zur verantwortungsvollen Steuerung der Gesellschaft bei. Er steht für Kontrolle, Weitblick und die Sicherstellung gesetzlicher sowie unternehmensinterner Regeln.