Aktivnachlass – Überblick über vererbbares Eigentum
Beim Tod einer Person stellt sich die Frage, was an Besitz weitergegeben wird. Der Aktivnachlass umfasst sämtliche Vermögenspositionen, die zum Zeitpunkt des Versterbens vorhanden sind – also alles, was Wert besitzt und keinen negativen Saldo aufweist.

Inhalt des Aktivnachlasses
Der Bestand kann ganz unterschiedliche Formen annehmen. Er berücksichtigt sowohl greifbare Dinge als auch Rechte oder Ansprüche. 

  1. Grundbesitz und Bauwerke
    Hierzu zählen dauerhaft genutzte Objekte wie Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Zweitwohnsitze oder nicht bebaute Flächen. Auch Teile an Gemeinschaftseigentum fließen ein.
  2. Finanzielle Rücklagen und liquide Mittel
    Alle verfügbaren Geldbeträge – ob in klassischer Form bei Banken oder als digitales Vermögen – gehören zur bewertbaren Masse.
  3. Investitionen und Anteile
    Beteiligungen an wirtschaftlichen Projekten, Anleihen oder Unternehmenskapital zählen zum Aktivbestand, sofern sie übertragen werden können.
  4. Forderungsrechte
    Bestehende Ansprüche auf Rückzahlungen, z. B. aus privaten Verträgen, zählen ebenfalls zur Erbmasse, wenn sie rechtlich abgesichert sind.
  5. Beweglicher Besitz mit Sachwert
    Dazu gehören Fortbewegungsmittel, technische Ausstattung oder Maschinen, sofern sie im Eigentum der verstorbenen Person standen und verwertbar sind.
  6. Objekte mit Sammler- oder Marktwert
    Einzelstücke wie Gemälde, Uhren, seltene Bücher oder ähnliche Gegenstände können – je nach Zustand und Seltenheit – erhebliche Bedeutung erlangen.

 

Bedeutung im Erbverfahren
Der Aktivnachlass bildet die Ausgangsbasis für die Nachlassregelung. Er dient als Grundlage für die steuerliche Einschätzung, die rechtliche Abwicklung und die Bestimmung von Ansprüchen. Ohne vollständige Übersicht ist eine faire Verteilung kaum möglich. 

Zuständigkeit und Vorgehen
Die Ermittlung übernehmen in den meisten Fällen die Hinterbliebenen oder bevollmächtigte Personen. Zur fachgerechten Bewertung ziehen sie oft externe Unterstützung hinzu, etwa durch Rechtsberatung oder steuerliche Begleitung. 

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