Die Beendigung einer Ehe in Deutschland erfolgt nicht formlos, sondern unterliegt klar definierten gesetzlichen Vorgaben. Grundlage jeder Scheidung ist das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Dieses geht davon aus, dass eine Ehe dann als gescheitert gilt, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft dauerhaft aufgehoben ist und keine realistische Chance mehr besteht, das gemeinsame Leben wieder aufzunehmen. Um diesen Zustand eindeutig festzustellen, verlangt der Gesetzgeber in der Regel eine Trennungsphase von mindestens einem Jahr. Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben und nach außen deutlich machen, dass sie weder eine gemeinsame Haushaltsführung noch eine partnerschaftliche Beziehung fortsetzen. Ist die Trennung bereits seit drei Jahren vollzogen, kann die Scheidung auch gegen den Willen eines Ehegatten ausgesprochen werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei schwerwiegenden Belastungen oder Gewalttaten, ist eine Scheidung ohne Einhaltung dieser Fristen zulässig. 

Die rechtliche Basis für das Trennungsjahr ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Entgegen der häufigen Annahme ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Ehepartner während dieser Zeit in getrennte Wohnungen ziehen. Auch innerhalb derselben Wohnung kann eine Trennung anerkannt werden, sofern eine klare Abgrenzung in finanzieller, räumlicher und persönlicher Hinsicht besteht. Erst nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Trennungszeit kann das eigentliche Scheidungsverfahren eingeleitet werden. Zuständig ist das Familiengericht, bei dem der Scheidungsantrag eingereicht wird. Dieser Antrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin gestellt werden, da für den Antragsteller Anwaltszwang besteht. Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein, was vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen eine erhebliche Kostenersparnis bedeutet. 

Mit Eingang des Antrags beginnt das gerichtliche Verfahren. Zu den ersten Schritten gehört die Aufforderung an beide Ehegatten, ihre Renten- und Versorgungsansprüche offenzulegen. Diese Angaben bilden die Grundlage für den Versorgungsausgleich, bei dem die während der Ehe erworbenen Anwartschaften grundsätzlich zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Neben der eigentlichen Auflösung der Ehe werden häufig weitere rechtliche Fragen geklärt, die aus der Trennung resultieren. Dazu zählen Unterhaltsansprüche während der Trennungszeit sowie nach der Scheidung, Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit gemeinsamen Kindern und der Zugewinnausgleich, bei dem der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs berücksichtigt wird. Können sich die Ehepartner über diese Punkte im Vorfeld einigen oder entsprechende Vereinbarungen treffen, lässt sich das Verfahren deutlich beschleunigen. Einvernehmliche Scheidungen sind in der Regel schneller abgeschlossen und mit weniger emotionalem Stress verbunden als streitige Verfahren. 

Auch die finanziellen Aspekte einer Scheidung spielen eine wichtige Rolle. Die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird vor allem anhand des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens der Ehepartner berechnet und kann durch vorhandenes Vermögen erhöht werden. Mit steigendem Einkommen wachsen entsprechend auch die Kosten des Verfahrens. Für Ehepartner mit geringem Einkommen besteht jedoch die Möglichkeit, staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. 

Zunehmend verbreitet ist zudem die sogenannte Online-Scheidung. Dabei werden die Vorbereitung des Verfahrens sowie die Kommunikation mit dem Anwalt weitgehend digital abgewickelt, was den organisatorischen Aufwand verringert und Zeit spart. Unabhängig davon ist ein persönlicher Termin vor dem Familiengericht in den meisten Fällen weiterhin erforderlich, da die Scheidung erst mit dem richterlichen Beschluss rechtskräftig wird. 

 

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