Konzept 
Unter einer Kapitalerhöhung versteht man jede Maßnahme, mit der eine Kapitalgesellschaft – typischerweise eine AG oder GmbH – ihre Eigenmittel ausbaut. Dies geschieht entweder durch die Platzierung zusätzlicher Aktien beziehungsweise Geschäftsanteile oder durch höhere Einlagen der bisherigen Beteiligten. Das Unternehmen erhält dadurch frisches Kapital, um Investitionen zu stemmen, seine Liquidität zu stärken oder eine neue Expansionsstufe einzuleiten. 

Vorteile 
Ein erweitertes Eigenkapitalpolster verbessert Kennzahlen wie Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad. Das wiederum optimiert das Rating, vereinfacht Kreditgespräche und erhöht die Chancen auf öffentliche Fördermittel. Gleichzeitig können neue Investorinnen gewonnen werden, die neben Geld auch Branchenkenntnis, Netzwerke und Glaubwürdigkeit mitbringen. Für junge, wachsende Firmen ist dieser Weg daher oft flexibler als ein klassischer Bankkredit. 

Risiken und Aufwand 
Mit jeder frischen Aktien- oder Anteilstranche verringert sich der prozentuale Einfluss der Altgesellschafter. Neuinvestoren bringen eigene Vorstellungen zu Rendite, Strategie und Governance ein; divergierende Ziele können Spannungen auslösen. Hinzu kommt die formale Seite: Beschlussfassungen, notarielle Beurkundungen, Handelsregisterverfahren und Beratungskosten summieren sich schnell. Ohne sorgfältige Planung drohen Verzögerungen und Mehrkosten. 

Ausgestaltung bei Aktiengesellschaften 

  1. Ordentliche Erhöhung:
    Das Unternehmen emittiert neue Aktien, Bestandsaktionärinnen besitzen ein Bezugsrecht, um ihre Beteiligungsquote zu verteidigen.
     
  2. Bedingte Erhöhung:
    Zusätzliche Papiere entstehen nur bei definierten Ereignissen, beispielsweise der Wandlung von Anleihen oder der Ausübung von Mitarbeiteroptionen.
     
  3. Genehmigtes Kapital:
    Die Hauptversammlung räumt dem Vorstand für maximal fünf Jahre das Recht ein, das Grundkapital bis zu einer Obergrenze flexibel anzuheben – vorteilhaft bei volatilen Marktfenstern.
     
  4. Nominelle Erhöhung:
    Rücklagen werden in Grundkapital umgebucht; es fließt kein Geld, jedoch steigt das haftende Kapital.
     

 

Alle Varianten erfordern einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit, eine notarielle Beurkundung und den Handelsregistereintrag, bevor sie rechtswirksam werden. 

Möglichkeiten für GmbHs 

  1. Stammkapitalerhöhung:
    Durch Bar- oder Sacheinlagen wächst das Stammkapital; nötig sind Dreiviertelmehrheit und Satzungsänderung.
     
  2. Vorratsbeschluss:
    Der Gesellschaftsvertrag kann der Geschäftsführung vorab gestatten, bis zu einem festgelegten Betrag neues Kapital aufzunehmen – praktisch bei vielen Gesellschafterinnen.
     
  3. Nominelle Aufstockung:
    Interne Rücklagen werden dem Stammkapital zugeschlagen; die Beteiligungsquoten bleiben unverändert, externes Geld fließt nicht.
     

 

Mehrere Wege dürfen kombiniert werden, sofern jede Maßnahme separat beschlossen und dokumentiert wird. 

Ablauf in Stichpunkten 

  1. Kapitalbedarf ermitteln, Strategie abstimmen, Stakeholder einbeziehen. 
  2. Ordentliche Einladung zur Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung versenden. 
  3. Beschlussfassung mit der geforderten Mehrheit herbeiführen. 
  4. Notarielle Beurkundung sichern. 
  5. Eintragung im Handelsregister veranlassen. 
  6. Neue Anteile zeichnen und Einzahlung durchführen. 

 

Fazit 
Richtig orchestriert ist die Kapitalerhöhung ein kraftvolles Instrument, um Wachstum zu finanzieren und die Bilanz zu stärken. Sie verlangt jedoch juristisches Know-how, transparente Kommunikation und präzises Timing. Wer alle Interessen rechtzeitig berücksichtigt und den Prozess professionell begleitet, schafft eine solide Basis für langfristigen unternehmerischen Erfolg. 

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