Plant ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung, werden zusätzliche Aktien ausgegeben, um frisches Eigenkapital zu gewinnen. Dabei erhalten bestehende Aktionär:innen ein sogenanntes Bezugsrecht, das ihnen besondere Ansprüche einräumt.
Was steckt dahinter?
Dieses Recht erlaubt es bisherigen Anteilseigner:innen, neue Aktien bevorzugt zu erwerben – und zwar anteilig zur bisherigen Beteiligung. Auf diese Weise bleibt der Einfluss auf das Unternehmen stabil, obwohl sich die Gesamtzahl der Aktien erhöht.
Wozu dient dieses Instrument?
Wird die Anzahl der Anteile durch neue Emissionen vergrößert, sinkt der prozentuale Besitz einzelner Personen, sofern sie keine zusätzlichen Aktien kaufen. Diese sogenannte Verwässerung kann Auswirkungen auf Stimmrechte und Dividendenansprüche haben. Das Bezugsrecht verhindert diesen Nachteil und ist damit ein wichtiger Bestandteil des Aktienrechts.
Wie wird es angewendet?
Wer Aktien besitzt, erhält für jede gehaltene Einheit ein entsprechendes Recht zum Erwerb neuer Anteile. Das Verhältnis – beispielsweise zehn alte Aktien berechtigen zum Bezug von zwei neuen – wird durch die Gesellschaft festgelegt. Zusätzlich wird ein Bezugspreis bestimmt, der meist unter dem aktuellen Börsenwert liegt.
Flexible Handhabung
Nicht genutzte Rechte können häufig an der Börse veräußert werden. Damit bleibt der wirtschaftliche Wert erhalten, selbst wenn keine zusätzliche Investition gewünscht ist. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn man seine Beteiligung nicht ausbauen möchte.
Was ist wichtig zu wissen?
- Die Bezugsfrist ist zeitlich eng begrenzt – danach verfällt das Anrecht automatisch.
- Ein Verkauf kann eine sinnvolle Alternative zum Erwerb neuer Aktien darstellen.
- Wer weiterhin denselben Einfluss im Unternehmen behalten möchte, sollte über eine Ausübung nachdenken.
Fazit
Das Bezugsrecht gibt Eigentümer:innen die Möglichkeit, ihre Stellung im Unternehmen trotz wachsender Aktionärsbasis zu wahren. Es stellt eine faire Lösung dar, um sowohl Investitionsschutz als auch Entscheidungsfreiheit zu gewährleisten.