Eine Person, die ihren Nachlass regeln möchte, kann in einer Verfügung wie einem Testament oder Erbvertrag festlegen, dass ein bestimmter Teil ihres Vermögens zunächst einer bestimmten Person überlassen wird. Diese wird als Vorvermächtnisnehmer:in bezeichnet.

Das kann bedeuten, dass jemand vorübergehend Eigentum wie eine Immobilie, Geldmittel oder Beteiligungen erhält. Allerdings soll dieser Besitz zu einem späteren Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen an eine andere Person weitergegeben werden. Diese Weitergabe ist bereits im Voraus geregelt.

Die Übergangsphase erlaubt es, eine bestimmte Zeitspanne oder ein Ereignis abzuwarten – beispielsweise den Schulabschluss, das Erreichen der Volljährigkeit oder einen anderen konkreten Anlass. Damit verbunden ist die Pflicht, den erhaltenen Vermögensgegenstand zu bewahren und in vorgesehenem Zustand zu übergeben.

Eine solche Regelung schafft Flexibilität bei der Nachlassgestaltung. Sie sorgt dafür, dass mehrere Beteiligte in geordneter Reihenfolge berücksichtigt werden, ohne dass es zu Überschneidungen kommt. Die erste empfangende Person handelt in dieser Rolle nicht im eigenen Interesse, sondern erfüllt einen bestimmten Zweck im Rahmen des letzten Willens.

Das Modell eignet sich besonders, wenn bestimmte Teile des Vermögens nur vorübergehend überlassen werden sollen oder wenn ein späterer Zeitpunkt für die endgültige Übergabe als sinnvoll erachtet wird. So lassen sich familiäre, wirtschaftliche oder persönliche Gründe berücksichtigen.

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