Die Zugewinngemeinschaft (Güterstand) ist in Deutschland die gesetzliche Vermögensordnung für Ehepaare, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Ohne schriftliche Abweichung durch einen Ehevertrag gilt sie automatisch mit Beginn der Eheschließung.
Dabei bleibt das Eigentum beider Personen voneinander getrennt. Alles, was eine Seite vor der Hochzeit besessen hat oder während der Ehe individuell erwirbt – zum Beispiel durch berufliches Einkommen, Schenkungen oder Erbschaften – gehört weiterhin ausschließlich dieser Person.
Erst bei Beendigung der Lebensgemeinschaft, zum Beispiel durch Scheidung oder Tod, wird geprüft, wie viel Vermögenszuwachs jeweils erzielt wurde. Der sogenannte Zugewinnausgleich sorgt dann für eine gerechte Aufteilung. Dabei erhält die wirtschaftlich benachteiligte Partei einen Anteil am finanziellen Plus der anderen. Ziel ist ein fairer Ausgleich, unabhängig von der Verteilung bezahlter oder unbezahlter Arbeit innerhalb der Partnerschaft.
Alternativen zu diesem Modell sind über einen notariell beurkundeten Vertrag möglich. Zur Auswahl stehen die Gütertrennung, bei der beide Seiten vollständig wirtschaftlich unabhängig bleiben, sowie die Gütergemeinschaft, in der sämtliche Vermögenswerte beider Personen zusammengelegt und gemeinsam verwaltet werden.
Das gesetzliche System bietet Schutz für den Fall, dass keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Es kombiniert individuelle Freiheit während der Ehe mit einem ausgleichenden Mechanismus am Ende der Verbindung. Dadurch profitieren auch Menschen, die sich vorrangig um Familie, Haushalt oder andere nicht entlohnte Aufgaben kümmern.