Ein Darlehen – häufig auch als Kredit bezeichnet – entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen, der oder die sogenannte Darlehensgeber:in, einer anderen Partei, dem oder der Darlehensnehmer:in, Geld oder eine bestimmte Sache überlässt. Die empfangende Person verpflichtet sich, den Wert zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zurückzugeben.
Je nach Vereinbarung kann die Laufzeit unterschiedlich gestaltet sein. Bei einem befristeten Darlehen wird ein konkretes Datum für die Rückgabe festgelegt. Hier wissen beide Seiten genau, bis wann die Rückzahlung zu erfolgen hat. Besteht hingegen keine feste Frist, spricht man von einem unbefristeten Darlehen, das jederzeit unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist beendet werden kann.
Auch bei der Frage, ob für die Überlassung eine Gegenleistung erforderlich ist, gibt es Unterschiede. Wird für die Nutzung eine zusätzliche Zahlung verlangt, handelt es sich um ein entgeltliches Darlehen. Fehlt eine solche Vereinbarung, liegt ein unentgeltliches Darlehen vor, bei dem keine weiteren Kosten entstehen.
Im Hinblick auf Zinszahlungen unterscheidet man ebenfalls zwei Varianten. Ein verzinsliches Darlehen verpflichtet die empfangende Partei dazu, neben dem ursprünglichen Betrag eine vertraglich vereinbarte Zinsleistung zu erbringen. Bei einem unverzinslichen Darlehen wird hingegen nur der geliehene Betrag selbst ohne Mehrkosten zurückgezahlt.
Darlehen kommen sowohl im privaten Umfeld als auch im geschäftlichen Bereich zum Einsatz. Sie dienen der Finanzierung von Projekten, dem Kauf teurer Anschaffungen oder der Überbrückung finanzieller Engpässe. Damit beide Seiten rechtlich abgesichert sind, empfiehlt es sich, klare Vereinbarungen zu treffen. Dazu gehören Regelungen zur Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten, Zinsen sowie eventuelle Kündigungsfristen. Besonders bei größeren Beträgen oder langfristigen Darlehen ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll.
Ein verantwortungsvoll abgeschlossenes Darlehen schafft Verlässlichkeit und schützt die Interessen beider Parteien.