Erbschaftsteuer vor umfassender Reform
Bei der Erbschaftsteuer in Deutschland zeichnen sich möglicherweise größere Veränderungen ab. Über die konkrete Ausgestaltung einer Reform herrscht innerhalb der Bundesregierung bislang jedoch keine Einigkeit. Die SPD hat im Januar 2026 ein eigenes Konzept vorgelegt. Die Union möchte dagegen zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den bestehenden Regelungen abwarten. Gerade für Immobilieneigentümer ist die weitere Entwicklung relevant, da neue Vorgaben die Übertragung von Häusern, Wohnungen und Grundstücken erheblich beeinflussen könnten.
Bundesverfassungsgericht prüft Steuerregeln
Im Mittelpunkt der Diskussion steht ein seit 2022 anhängiges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Geprüft werden die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Dabei geht es insbesondere darum, ob Unternehmen bei Erbschaften und Schenkungen gegenüber privatem Vermögen zu stark begünstigt werden und die geltenden Vorschriften mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sind.
Ein Urteil könnte den Gesetzgeber zu Änderungen zwingen. Vergleichbare Situationen gab es bereits in der Vergangenheit: Sowohl 2006 als auch 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht Teile des Erbschaftsteuerrechts für verfassungswidrig. Daraufhin wurden die gesetzlichen Bestimmungen jeweils überarbeitet.
Neuer Lebensfreibetrag im Gespräch
Die SPD schlägt eine grundlegende Neuordnung der Freibeträge vor. Geplant ist ein lebenslanger Gesamtfreibetrag von einer Million Euro. Davon sollen 900.000 Euro für Vermögensübertragungen innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Zuwendungen von anderen Personen vorgesehen sein.
Das wäre ein deutlicher Unterschied zur aktuellen Regelung. Gegenwärtig können Ehepartner bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Nach zehn Jahren stehen diese Freibeträge erneut zur Verfügung. Dadurch können Eltern beispielsweise Teile ihres Vermögens frühzeitig auf ihre Kinder übertragen und die Steuerfreibeträge nach Ablauf der Frist nochmals nutzen.
Nach dem SPD-Konzept würde diese Zehnjahresregel entfallen. Stattdessen könnte der persönliche Lebensfreibetrag nur einmal ausgeschöpft werden. Für Menschen, die Vermögen von Lebensgefährten, Freunden oder entfernteren Verwandten erhalten, könnte das neue Modell Vorteile bringen. Für selbstgenutztes Wohneigentum sollen zudem besondere Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben.
Immobilienbesitzer könnten stärker betroffen sein
Vor allem bei umfangreichem Immobilienvermögen könnte der Wegfall der wiederkehrenden Freibeträge ins Gewicht fallen. Bislang ist es möglich, Häuser, Wohnungen oder Anteile daran über mehrere Jahrzehnte schrittweise an die nächste Generation weiterzugeben. Auf diese Weise lassen sich die Freibeträge mehrfach nutzen. Ein lebenslang begrenzter Betrag würde den Spielraum für solche Übertragungsmodelle reduzieren.
Hinzu kommt die Wertentwicklung auf dem Immobilienmarkt. Während die persönlichen Freibeträge seit 2009 unverändert geblieben sind, haben Wohnimmobilien vielerorts deutlich an Wert gewonnen. Dadurch können inzwischen auch Immobilien steuerlich relevant werden, die ursprünglich weit unter den jeweiligen Freibetragsgrenzen lagen.
Steuerliche Bewertung kann entscheidend sein
Bei einer Erbschaft oder Schenkung ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert einer Immobilie anhand gesetzlich festgelegter Bewertungsverfahren. Seit 2023 können diese Berechnungen in bestimmten Fällen zu höheren Ergebnissen führen. Individuelle Faktoren wie erheblicher Sanierungsbedarf oder Baumängel werden dabei nicht immer vollständig abgebildet.
Liegt der tatsächliche Verkehrswert unter dem vom Finanzamt ermittelten Betrag, kann grundsätzlich ein niedrigerer Wert nachgewiesen werden. Hierfür kommt beispielsweise ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten infrage.
Reform bleibt vorerst offen
Welche Änderungen letztlich beschlossen werden, lässt sich derzeit nicht absehen. Eine wichtige Rolle dürfte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts spielen. Für Eigentümer, die Immobilien verschenken oder vererben möchten, kann es daher sinnvoll sein, geplante Übertragungen frühzeitig zu prüfen und die weitere Entwicklung des Erbschaftsteuerrechts im Blick zu behalten.